Das können wir leisten
- Familienentlastende und familienunterstützende Dienste (im Sinne von HBPf VO § 45b Abs. 1 SGB XI, zu der wir die gesetzliche Zulassung haben
- Leistungen können nach dem Pflegestärkungsgesetz unter bestimmten Voraussetzungen durch die Pflegekasse finanziert werden
- Einzelgespräche und Beratung mit den Betroffenen und eventuell mit den Angehörigen über all unsere Leistungen
»Wir wollen Ansprechpartner für alle Belange sein.«
Unsere Angebote sind vielfältig und werden in jedem einzelnen Fall auf die individuelle Situation der Betroffenen abgestimmt.
Ihre Ansprechpartnerin: Mechthild Thoridt, 1. Vorsitzende
Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung in unserem Büro
Ruhrplatz 7 in Meschede